Die CIVI: Entschädigung auch ohne zahlungsfähigen Täter
Das ist das Schutzprinzip des Systems: das Opfer einer Straftat soll nicht die Zahlungsunfähigkeit oder das Verschwinden seines Angreifers tragen. Die CIVI, ein spezialisiertes Gericht, entscheidet über die Entschädigung und zahlt sie über den Garantiefonds (FGTI). Je nach Art der Straftat und Schwere der Folgeschäden ist die Entschädigung vollständig (schwere Personenschäden) oder gedeckelt (geringere Straftaten, unter Einkommensvoraussetzungen).
Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend: 3 Jahre ab der Tat oder 1 Jahr ab der rechtskräftigen Strafentscheidung. Danach wird der Rechtsbehelf zur Ausnahme.