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Tätigkeitsbereiche

Fachgebiete

Drei Hauptbereiche, ein gemeinsamer Ansatz: Ihre Situation verstehen, die rechtlichen Hebel erkennen, Sie methodisch verteidigen.

01 — PersonenschadenEntschädigung von Opfern

Wenn ein Verkehrsunfall, ein Übergriff oder ein ärztlicher Kunstfehler ein Leben erschüttert, führt die Wiederherstellung auch über die Entschädigung. Ich begleite Opfer in jeder Phase: medizinisch-rechtliche Akte, Bewertung der Schäden (körperlich, wirtschaftlich, moralisch, ästhetisch, Lebensgenuss), Verhandlungen mit Versicherungen und Verfahren vor der CIVI oder den Zivilgerichten.

  • Verkehrsunfall (Badinter-Gesetz)
  • Übergriff · CIVI-Verfahren
  • Ärztlicher Kunstfehler · CCI · CRCI
  • Allgemeine zivilrechtliche Haftung

02 — ZivilrechtBeratung, Urkunden und Streitbeilegung

Das Zivilrecht durchdringt jede Handlung des Lebens: Verträge, Bankbeziehungen, Familien- oder Vermögenskonflikte. Ich entwerfe, überprüfe, verhandle und plädiere, um Ihre Interessen zu verteidigen. Meine Tätigkeit umfasst auch den gerichtlichen Schutz Minderjähriger und eine spezialisierte Beratung im Tierrecht.

  • Vertragsrecht · Gestaltung
  • Bankrecht · Streitbeilegung
  • Zivilverfahren · Vertretung
  • Erzieherische Hilfe · Minderjährige
  • Tierrecht

03 — StrafrechtVerteidigung und Beistand

Bei Polizeigewahrsam, vor dem Untersuchungsrichter, am Strafgericht, im beschleunigten Verfahren oder vor dem Schwurgericht: die Strafverteidigung erfordert sofortige Verfügbarkeit und vollständige Beherrschung des Verfahrens. Als Mitglied der Luxemburger Vereinigung der Strafverteidiger (ALAP) bin ich auf beiden Seiten der Grenze tätig.

  • Polizeigewahrsam rund um die Uhr
  • Ermittlung · Beistand
  • Beschleunigtes Verfahren
  • Strafgericht · Schwurgericht
  • Jugendstrafrecht
  • Nebenklage · Opfer
Spezialisierte Fähigkeiten

Über die drei Säulen hinaus


Manche Akten liegen an der Schnittstelle mehrerer Rechtsgebiete oder verlangen eine spitzere Expertise. Hier sind die ergänzenden Kompetenzen, die ich regelmäßig einsetze:

  • Vertragsrecht
  • Bankrecht
  • Recht der Minderjährigen
  • Erzieherische Hilfe
  • Zivilverfahren
  • Vertragsgestaltung
  • Verkehrsunfall
  • Zivilrechtliche Haftung
  • Tierrecht
Methode

Drei Arbeitsprinzipien

I
Zuerst zuhören, dann beraten — jede Akte beginnt mit einer präzisen Analyse der Fakten und Erwartungen.
II
Den außergerichtlichen Weg prüfen, wenn er Ihrem Interesse dient — der Prozess ist nicht immer die beste Strategie.
III
Mit Sorgfalt plädieren, wenn es nötig ist — akribische Vorbereitung, Präsenz bei jeder Verhandlung.
Häufige Fragen

Die Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden


Personenschaden
Welche Fristen gelten für die Entschädigung nach einem Verkehrsunfall?

Das französische Badinter-Gesetz sieht eine Verjährungsfrist von 10 Jahren vor, es wird jedoch empfohlen, die Schritte bei Erreichen der medizinischen Konsolidierung einzuleiten. Das anfängliche Angebot der Versicherung liegt oft unter dem tatsächlichen Schaden. Die Kanzlei begleitet Opfer in jeder Phase, von der medizinischen Begutachtung bis zum Verfahren vor der CIVI.

Kann ich mich vertreten lassen, auch wenn die Versicherung bereits eine Entschädigung angeboten hat?

Ja, dies wird sogar empfohlen. Eine Rechtsanwältin für Personenschaden überprüft jeden Bestandteil des Schadens (dauerhafte Beeinträchtigung, Schmerzensgeld, ästhetischer Schaden, Chancenverlust) und verhandelt bei Bedarf ein Gegenangebot oder eine kontradiktorische Begutachtung.

Zivilrecht
Wann ist es sinnvoll, einen Vertrag von einer Anwältin prüfen zu lassen?

Idealerweise vor der Unterzeichnung, bei jeder bedeutenden Verpflichtung: Handelsvertrag, Mietvertrag, Schuldanerkenntnis, Arbeitsvertrag mit besonderen Klauseln. Eine präventive Prüfung kostet deutlich weniger als ein späteres Verfahren.

Mein minderjähriges Kind wird vor den Jugendrichter geladen — benötige ich eine Anwältin?

Der anwaltliche Beistand ist ein Recht und wird dringend ab der Ladung empfohlen, sei es im Rahmen erzieherischer Hilfe (Art. 375 des französischen Zivilgesetzbuchs) oder im Jugendstrafrecht. Die Kanzlei ist in Metz und Luxemburg tätig.

Strafrecht
Soll ich im Polizeigewahrsam vor der Ankunft meiner Anwältin aussagen?

Nein. Sie haben das Recht zu schweigen und das Recht auf anwaltlichen Beistand. Es wird dringend empfohlen, vor jeder Aussage auf Ihre Anwältin zu warten. Die Kanzlei ist erreichbar unter +33 3 87 75 26 95.

Was passiert bei einem beschleunigten Verfahren?

Nach dem Polizeigewahrsam kann die Staatsanwaltschaft entscheiden, die Person am selben Tag oder innerhalb von drei Tagen vor das Strafgericht zu stellen. Der anwaltliche Beistand ist zwingend. Da die Vorbereitungszeit sehr kurz ist, ist eine reaktionsfähige Anwältin für die Verteidigung entscheidend.

Unsicher in Ihrer Situation?

Erstberatung kostenlos. Oft eine Gelegenheit, Klarheit zu gewinnen — auch ohne Akte zu eröffnen.