Erstberatung
KostenlosEin unverbindliches Gespräch, um Ihre Situation darzulegen, Ihre Fragen zu hören und gemeinsam zu entscheiden, ob eine Vertretung sinnvoll ist.
- Zuhören und Diagnose
- Rechtliche Orientierung
- Keine Verpflichtung
Vertrauen verlangt Klarheit. Jeder Auftrag wird in einer schriftlichen Honorarvereinbarung festgehalten, die vor Beginn der Arbeit unterzeichnet wird.
Das französische Recht verpflichtet die Anwältin, ihre Mandanten über Honorare zu informieren. Ich gehe einen Schritt weiter: vor jeder Tätigkeit erhalten Sie eine schriftliche Honorarvereinbarung, die Art des Auftrags, Höhe des Pauschalhonorars, absehbare Kosten und Zahlungsmodalitäten festhält.
Meine Honorare werden hauptsächlich als Pauschalbetrag nach Art und Komplexität der Akte festgelegt. In bestimmten Fällen (lange Verfahren, Fälle, deren Ausgang direkt eine Entschädigung beeinflusst) können wir ein zusätzliches Erfolgshonorar vereinbaren.
Ein unverbindliches Gespräch, um Ihre Situation darzulegen, Ihre Fragen zu hören und gemeinsam zu entscheiden, ob eine Vertretung sinnvoll ist.
Rechtsberatung, Vertragsprüfung, Verfassen eines Schreibens oder einer Mahnung. Der Auftrag ist abgegrenzt, das Honorar wird im Voraus festgelegt.
Bei Verfahren (zivil- oder strafrechtlich) deckt die Pauschale die vereinbarten Phasen ab. Das Honorar kann durch ein Erfolgshonorar ergänzt werden.
Liegen Ihre Mittel unter den gesetzlichen Grenzen, trägt der Staat ganz oder teilweise Ihre Anwaltskosten. Ich begleite Sie bei der Einreichung des Antrags.
Bei der Wiedergutmachung von Personenschäden — Verkehrsunfall, Übergriff, medizinischer Behandlungsfehler — geht es darum, die Entschädigung zu erlangen, auf die Sie Anspruch haben. Die Erstberatung ist kostenlos: die erste Prüfung Ihrer Akte verpflichtet Sie zu nichts.
Die Kosten gliedern sich meist in zwei Teile. Ein moderates Pauschalhonorar, in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt, deckt die Prüfung der Akte und die Begleitung des Verfahrens. Zielt der Auftrag auf eine Entschädigung, kommt ein zusätzliches Erfolgshonorar hinzu, das proportional zu den tatsächlich erzielten Beträgen ist. Der Großteil der Vergütung ist damit an das für Sie tatsächlich erzielte Ergebnis gebunden.
Liegen Ihre Mittel unter den gesetzlichen Grenzen, kann die Prozesskostenhilfe die Kosten ganz oder teilweise übernehmen; andernfalls bleibt eine Ratenzahlung möglich. Die konkreten Beträge werden stets gemeinsam und schriftlich vor jeder Tätigkeit festgelegt.
Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Bei Entschädigungsfällen besteht ein wesentlicher Teil des Honorars aus einem Erfolgshonorar, das proportional zu den erzielten Beträgen ist: die Vergütung ist also weitgehend an das für Sie tatsächlich erzielte Ergebnis gebunden. Prozesskostenhilfe und Ratenzahlung erlauben es, die Regelung an Ihre Situation anzupassen.
Es ist ein zusätzliches, in der schriftlichen Vereinbarung vorgesehenes Honorar, das proportional zu den tatsächlich erzielten Beträgen (Entschädigung, Schadensersatz) berechnet wird. Es kommt zum Grundpauschalhonorar hinzu und darf nach französischem Recht nicht die alleinige Vergütung der Anwältin sein. Höhe und Berechnungsweise werden im Voraus festgelegt und in der Honorarvereinbarung genannt.
Ja, unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen. Ist die Prozesskostenhilfe nur teilweise, kann ein zusätzliches Honorar — einschließlich eines Erfolgshonorars — schriftlich vereinbart werden. Ist sie vollständig, gelten die für dieses Regime spezifischen Regeln. Wir prüfen gemeinsam, schon bei der Erstberatung, das für Ihre Akte am besten geeignete Regime.
Jeder Austausch mit der Anwältin ist durch das Berufsgeheimnis geschützt. Die Informationen, die Sie mir anvertrauen, dürfen schon ab der Erstberatung keinem Dritten offenbart werden — auch wenn keine Akte eröffnet wird. Diese Regel ist absolut und bildet das Fundament unserer Beziehung.
Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Sie gibt mir Gelegenheit, Ihre Situation zu verstehen und Ihnen gegebenenfalls eine klare Honorarvereinbarung anzubieten.