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Transparenz

Honorar

Vertrauen verlangt Klarheit. Jeder Auftrag wird in einer schriftlichen Honorarvereinbarung festgehalten, die vor Beginn der Arbeit unterzeichnet wird.

Grundsatz

Ein Pauschalhonorar, eine Vereinbarung, keine Überraschungen


Das französische Recht verpflichtet die Anwältin, ihre Mandanten über Honorare zu informieren. Ich gehe einen Schritt weiter: vor jeder Tätigkeit erhalten Sie eine schriftliche Honorarvereinbarung, die Art des Auftrags, Höhe des Pauschalhonorars, absehbare Kosten und Zahlungsmodalitäten festhält.

Meine Honorare werden hauptsächlich als Pauschalbetrag nach Art und Komplexität der Akte festgelegt. In bestimmten Fällen (lange Verfahren, Fälle, deren Ausgang direkt eine Entschädigung beeinflusst) können wir ein zusätzliches Erfolgshonorar vereinbaren.

Modalitäten

Vier Arten der Zusammenarbeit


Erstberatung

Kostenlos

Ein unverbindliches Gespräch, um Ihre Situation darzulegen, Ihre Fragen zu hören und gemeinsam zu entscheiden, ob eine Vertretung sinnvoll ist.

  • Zuhören und Diagnose
  • Rechtliche Orientierung
  • Keine Verpflichtung

Einzelberatung

Pauschale nach Vereinbarung

Rechtsberatung, Vertragsprüfung, Verfassen eines Schreibens oder einer Mahnung. Der Auftrag ist abgegrenzt, das Honorar wird im Voraus festgelegt.

  • Schriftlicher und unterzeichneter Kostenvoranschlag
  • Abrechnung pro Auftrag
  • Ratenzahlung möglich

Streitverfahren

Pauschale nach Vereinbarung

Bei Verfahren (zivil- oder strafrechtlich) deckt die Pauschale die vereinbarten Phasen ab. Das Honorar kann durch ein Erfolgshonorar ergänzt werden.

  • Vereinbarung nach Phasen
  • Erfolgshonorar möglich
  • Ratenzahlung möglich

Prozesskostenhilfe

Akzeptiert

Liegen Ihre Mittel unter den gesetzlichen Grenzen, trägt der Staat ganz oder teilweise Ihre Anwaltskosten. Ich begleite Sie bei der Einreichung des Antrags.

  • Akte gemeinsam erstellt
  • Vollständige oder teilweise Übernahme
  • Gleicher Anspruch, unabhängig vom Regime
Zahlung

Akzeptierte Zahlungsmittel

KreditkarteÜberweisungScheckBargeldRaten
Personenschaden

Wie funktioniert das Honorar bei Personenschäden?


Bei der Wiedergutmachung von Personenschäden — Verkehrsunfall, Übergriff, medizinischer Behandlungsfehler — geht es darum, die Entschädigung zu erlangen, auf die Sie Anspruch haben. Die Erstberatung ist kostenlos: die erste Prüfung Ihrer Akte verpflichtet Sie zu nichts.

Die Kosten gliedern sich meist in zwei Teile. Ein moderates Pauschalhonorar, in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt, deckt die Prüfung der Akte und die Begleitung des Verfahrens. Zielt der Auftrag auf eine Entschädigung, kommt ein zusätzliches Erfolgshonorar hinzu, das proportional zu den tatsächlich erzielten Beträgen ist. Der Großteil der Vergütung ist damit an das für Sie tatsächlich erzielte Ergebnis gebunden.

Liegen Ihre Mittel unter den gesetzlichen Grenzen, kann die Prozesskostenhilfe die Kosten ganz oder teilweise übernehmen; andernfalls bleibt eine Ratenzahlung möglich. Die konkreten Beträge werden stets gemeinsam und schriftlich vor jeder Tätigkeit festgelegt.

Häufig gestellte Fragen

Honorar: häufig gestellte Fragen


Kann ich mir bei einem Personenschaden eine Anwältin leisten?

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Bei Entschädigungsfällen besteht ein wesentlicher Teil des Honorars aus einem Erfolgshonorar, das proportional zu den erzielten Beträgen ist: die Vergütung ist also weitgehend an das für Sie tatsächlich erzielte Ergebnis gebunden. Prozesskostenhilfe und Ratenzahlung erlauben es, die Regelung an Ihre Situation anzupassen.

Was ist ein Erfolgshonorar?

Es ist ein zusätzliches, in der schriftlichen Vereinbarung vorgesehenes Honorar, das proportional zu den tatsächlich erzielten Beträgen (Entschädigung, Schadensersatz) berechnet wird. Es kommt zum Grundpauschalhonorar hinzu und darf nach französischem Recht nicht die alleinige Vergütung der Anwältin sein. Höhe und Berechnungsweise werden im Voraus festgelegt und in der Honorarvereinbarung genannt.

Ist Prozesskostenhilfe mit einem Erfolgshonorar vereinbar?

Ja, unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen. Ist die Prozesskostenhilfe nur teilweise, kann ein zusätzliches Honorar — einschließlich eines Erfolgshonorars — schriftlich vereinbart werden. Ist sie vollständig, gelten die für dieses Regime spezifischen Regeln. Wir prüfen gemeinsam, schon bei der Erstberatung, das für Ihre Akte am besten geeignete Regime.

Berufsethik und Vertraulichkeit

Jeder Austausch mit der Anwältin ist durch das Berufsgeheimnis geschützt. Die Informationen, die Sie mir anvertrauen, dürfen schon ab der Erstberatung keinem Dritten offenbart werden — auch wenn keine Akte eröffnet wird. Diese Regel ist absolut und bildet das Fundament unserer Beziehung.

Termin vereinbaren

Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Sie gibt mir Gelegenheit, Ihre Situation zu verstehen und Ihnen gegebenenfalls eine klare Honorarvereinbarung anzubieten.