Erstberatung
KostenlosEin unverbindliches Gespräch, um Ihre Situation darzulegen, Ihre Fragen zu hören und gemeinsam zu entscheiden, ob eine Vertretung sinnvoll ist.
- Zuhören und Diagnose
- Rechtliche Orientierung
- Keine Verpflichtung
Vertrauen verlangt Klarheit. Jeder Auftrag wird in einer schriftlichen Honorarvereinbarung festgehalten, die vor Beginn der Arbeit unterzeichnet wird.
Das französische Recht verpflichtet die Anwältin, ihre Mandanten über Honorare zu informieren. Ich gehe einen Schritt weiter: vor jeder Tätigkeit erhalten Sie eine schriftliche Honorarvereinbarung, die Art des Auftrags, Höhe des Pauschalhonorars, absehbare Kosten und Zahlungsmodalitäten festhält.
Meine Honorare werden hauptsächlich als Pauschalbetrag nach Art und Komplexität der Akte festgelegt. In bestimmten Fällen (lange Verfahren, Fälle, deren Ausgang direkt eine Entschädigung beeinflusst) können wir ein zusätzliches Erfolgshonorar vereinbaren.
Ein unverbindliches Gespräch, um Ihre Situation darzulegen, Ihre Fragen zu hören und gemeinsam zu entscheiden, ob eine Vertretung sinnvoll ist.
Rechtsberatung, Vertragsprüfung, Verfassen eines Schreibens oder einer Mahnung. Der Auftrag ist abgegrenzt, das Honorar wird im Voraus festgelegt.
Bei Verfahren (zivil- oder strafrechtlich) deckt die Pauschale die vereinbarten Phasen ab. Das Honorar kann durch ein Erfolgshonorar ergänzt werden.
Liegen Ihre Mittel unter den gesetzlichen Grenzen, trägt der Staat ganz oder teilweise Ihre Anwaltskosten. Ich begleite Sie bei der Einreichung des Antrags.
Jeder Austausch mit der Anwältin ist durch das Berufsgeheimnis geschützt. Die Informationen, die Sie mir anvertrauen, dürfen schon ab der Erstberatung keinem Dritten offenbart werden — auch wenn keine Akte eröffnet wird. Diese Regel ist absolut und bildet das Fundament unserer Beziehung.
Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich. Sie gibt mir Gelegenheit, Ihre Situation zu verstehen und Ihnen gegebenenfalls eine klare Honorarvereinbarung anzubieten.