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Lexikon — Personenschaden

Dintilhac-Nomenklatur: Liste der entschädigungsfähigen Schadensposten

2005 von einer Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Magistraten Jean-Pierre Dintilhac erstellt, ist diese Nomenklatur die Referenzliste, die von französischen Gerichten, Versicherungsgesellschaften und Garantiefonds zur Bezifferung einer Entschädigung verwendet wird.

Die zwei Achsen der Dintilhac-Nomenklatur
Vermögensrechtlich (wirtschaftlich)
Außervermögensrechtlich (persönlich)
Vor der Konsolidierung (vorübergehend)
Vermögensrechtlich (wirtschaftlich)
  • Aktuelle Gesundheitskosten
  • Diverse Kosten
  • Aktueller Verdienstausfall
Außervermögensrechtlich (persönlich)
  • Vorübergehender Funktionsausfall
  • Erlittene Schmerzen
  • Vorübergehender ästhetischer Schaden
Nach der Konsolidierung (dauerhaft)
Vermögensrechtlich (wirtschaftlich)
  • Künftige Gesundheitskosten
  • Künftiger Verdienstausfall
  • Drittpersonenhilfe
  • Berufliche Auswirkung
Außervermögensrechtlich (persönlich)
  • Dauerhafter Funktionsausfall
  • Dauerhafter ästhetischer Schaden
  • Beeinträchtigung der Lebensfreude
  • Sexueller Schaden

Vorübergehende Vermögensschäden

Diese Schäden decken den Zeitraum zwischen dem schädigenden Ereignis und der medizinischen Konsolidierung (Zeitpunkt der Stabilisierung der Folgeschäden) ab.

  • Aktuelle Gesundheitsausgaben (DSA): medizinische, paramedizinische, pharmazeutische und Krankenhauskosten, die nach Erstattung durch die Sozialversicherung verbleiben.
  • Sonstige Kosten (FD): Transportkosten, Hilfe durch Dritte während der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, vorübergehende Wohnungsanpassung.
  • Aktueller Verlust an Erwerbseinkommen (PGPA): Einkommensverlust während der vollständigen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit.

Dauerhafte Vermögensschäden

Diese Schäden werden ab der Konsolidierung beziffert und decken die dauerhaften wirtschaftlichen Folgen ab.

  • Künftige Gesundheitsausgaben (DSF): lebenslange medizinische Versorgung, Prothesen, Rollstühle, Medikamente.
  • Angepasstes Wohnen (FLA) und angepasstes Fahrzeug (FVA): Mehrkosten für die Anpassung an die Behinderung.
  • Künftiger Verlust an Erwerbseinkommen (PGPF): Einkommensverlust durch dauerhafte Arbeitsunfähigkeit.
  • Berufliche Auswirkung (IP): Abwertung am Arbeitsmarkt, erhöhte Mühsal, Verlust von Karrierechancen.
  • Hilfe durch Dritte (ATP): lebenslange menschliche Hilfe für wesentliche Lebenshandlungen.

Vorübergehende außervermögensrechtliche Schäden

Diese Posten entschädigen die vor Konsolidierung erlittenen Beeinträchtigungen, unabhängig von wirtschaftlichen Verlusten.

  • Vorübergehendes funktionelles Defizit (DFT): Beeinträchtigung der Alltagshandlungen (Hygiene, Anziehen, Ausgehen, Gehen) während der Arbeitsunfähigkeit.
  • Erlittene Schmerzen (SE): körperliche und seelische Schmerzen, bewertet auf einer Skala von 1 bis 7.
  • Vorübergehender ästhetischer Schaden (PET): sichtbare Veränderung des Erscheinungsbildes (Gips, sich verändernde Narben, Haarverlust) vor Konsolidierung.

Dauerhafte außervermögensrechtliche Schäden

  • Dauerhaftes funktionelles Defizit (DFP): dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Unversehrtheit, in Prozent durch einen medizinischen Sachverständigen ausgedrückt.
  • Dauerhafter ästhetischer Schaden (PEP): endgültige Narben, Deformationen, bewertet auf 1-7 Skala.
  • Verlust an Lebensfreude (préjudice d'agrément): Unmöglichkeit, eine vor dem Unfall ausgeübte Freizeit-, Sport- oder Kulturaktivität fortzuführen.
  • Sexueller Schaden: Beeinträchtigung der Sexualfunktion, Fruchtbarkeit oder Lust.
  • Préjudice d'établissement: Verlust der Chance, ein Familienlebensprojekt zu verwirklichen (Heirat, Familiengründung).

Schäden der Angehörigen

Mittelbare Opfer — Angehörige des Verletzten oder Erbberechtigte im Todesfall — verfügen über eigene Posten:

  • Affektionsschaden: seelischer Schmerz durch Verlust oder Verletzung eines Angehörigen.
  • Begleitungsschaden: Umwälzung der Lebensumstände zur Unterstützung eines schwer behinderten Angehörigen.
  • Wirtschaftlicher Schaden der Erbberechtigten: Einkommensverlust des Haushalts im Todesfall.

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