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Glossar — Personenschaden

Medizinische Konsolidierung: der Stichtag der Entschädigung

Die Konsolidierung ist der Zeitpunkt, zu dem sich der Zustand des Opfers stabilisiert. Sie trennt vorübergehende von dauerhaften Schäden und bestimmt jede endgültige Bemessung der Entschädigung. Wer sie zu früh oder ohne Beistand akzeptiert, riskiert eine Unterbewertung.

Konsolidierung ist keine Heilung

Diese beiden Begriffe werden oft zu Unrecht verwechselt.

  • Die Heilung setzt eine Rückkehr zum früheren Zustand ohne Folgen voraus.
  • Die Konsolidierung stellt nur fest, dass der Zustand stabilisiert ist — ob Folgen bestehen bleiben oder nicht. Ein amputiertes Opfer ist an dem Tag konsolidiert, an dem sich seine medizinische Lage nicht mehr verändert, obwohl eine dauerhafte Behinderung bestehen bleibt.

Solange die Konsolidierung nicht erreicht ist, lässt sich der dauerhafte Schaden nicht sicher beziffern: ein vor der Konsolidierung unterbreitetes Entschädigungsangebot sollte daher mit Vorsicht geprüft werden.

Warum dieser Zeitpunkt entscheidend ist

Der Konsolidierungszeitpunkt bestimmt die gesamte Bemessung. Er legt fest:

  • die Zuordnung der Schadenspositionen zwischen dem vorübergehenden Zeitraum (vorübergehender Funktionsausfall, erlittene Schmerzen, aktueller Verdienstausfall) und dem dauerhaften Zeitraum (dauerhafter Funktionsausfall, künftiger Verdienstausfall, berufliche Auswirkung) der Dintilhac-Nomenklatur;
  • die Bewertung des dauerhaften Funktionsausfalls, vom medizinischen Sachverständigen in Prozent ausgedrückt, der erst ab der Konsolidierung messbar ist;
  • grundsätzlich den Beginn der Verjährung: der Anspruch aus Personenschaden verjährt zehn Jahre nach der Konsolidierung (Artikel 2226 Code civil).

Das Konsolidierungsgutachten

Die Konsolidierung wird in einem medizinischen Gutachten festgelegt, gütlich (vom Versicherer oder einem Garantiefonds veranlasst) oder gerichtlich (vom Gericht angeordnet). Der Arzt untersucht das Opfer, prüft die Krankenakte und schlägt einen Konsolidierungszeitpunkt sowie eine Bewertung der Folgen vor.

  • Ein kontradiktorisches Gutachten erlaubt es dem Opfer, sich von seinem eigenen beratenden Arzt und seiner Anwältin unterstützen zu lassen.
  • Der vom Sachverständigen vorgeschlagene Zeitpunkt kann angefochten werden: eine zu früh angesetzte Konsolidierung mindert die Entschädigung der dauerhaften Schäden.
  • Bei einer späteren Verschlimmerung bleiben ein neues Gutachten und eine ergänzende Entschädigung möglich.

Ein Konsolidierungsgutachten vorzubereiten?

Vor dem Gutachten oder vor der Annahme eines Konsolidierungszeitpunkts sollten Sie Bilanz ziehen. Die Erstberatung ist kostenlos und hilft, die zu verteidigenden dauerhaften Schäden vorauszusehen.