Fehler, Krankenhausinfektion oder Aufklärungsmangel?
Die rechtliche Einordnung bestimmt das Verfahren. Der technische Fehler setzt den Nachweis eines Verstoßes gegen die Regeln der ärztlichen Kunst voraus: unangemessener Eingriff, Überwachungsmangel, schuldhaft verspätete Diagnose. Die Krankenhausinfektion genießt in bestimmten Fällen eine für das Opfer günstige Haftungsvermutung. Der Aufklärungsmangel — das Fehlen einer loyalen Aufklärung über die Risiken vor dem Eingriff — ist ein eigenständiger Grund, selbst wenn der Eingriff korrekt ausgeführt wurde.
Ist keiner dieser Gründe erfüllt, der Schaden aber schwer und ungewöhnlich, kann das Behandlungsrisiko von der ONIAM im Rahmen der nationalen Solidarität entschädigt werden.