Verträge, Verbraucherrecht und Bankstreitigkeiten
Das 2016 reformierte französische Vertragsrecht bietet präzise Instrumente: Einrede der Nichterfüllung, Preisminderung, Vertragsauflösung, Schadensersatz. Gegenüber einem Unternehmer fügt das französische Verbrauchergesetzbuch die gesetzliche Gewährleistung, das Widerrufsrecht und das Verbot missbräuchlicher Klauseln hinzu. Die Kanzlei beginnt stets mit einem begründeten Mahnschreiben, das oft genügt, und leitet dann das passende Verfahren vor dem Tribunal judiciaire de Metz oder, bei kleineren Streitigkeiten, ein vereinfachtes Verfahren ein.
Streitigkeiten mit einer Bank oder einem Versicherer folgen eigenen Regeln: Warnpflicht, effektiver Jahreszins, Restschuldversicherung, Eintragung in die FICP-Datei, zweijährige Ausschlussfrist beim Verbraucherkredit. Der Leitfaden zum Bankrechtsstreit erläutert die Rechtsbehelfe.