Eine Vertagung zur Verteidigungsvorbereitung beantragen
Wenn der Fall nicht in Ruhe verhandelt werden kann, kann der Anwalt eine Vertagung beantragen (Art. 397-1), um die nötige Zeit zu erhalten, die Akte zu studieren, Belege zu sammeln und das Plädoyer vorzubereiten. Diese Frist — meist 2 bis 6 Wochen — ist oft entscheidend für die Qualität der Verteidigung.
Im Gegenzug entscheidet das Gericht über die Freiheit: Freilassung, gerichtliche Aufsicht oder Untersuchungshaft. Die Erörterung der Sicherheiten (Wohnsitz, Arbeit, Familie) wird sofort vorbereitet.