Für welche Straftaten
Die CRPC gilt für die meisten Vergehen (délits), mit Ausnahme insbesondere von Pressedelikten, fahrlässiger Tötung, politischen Delikten und bestimmten schweren Sexualdelikten. Sie kann von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen oder von der beschuldigten Person bzw. ihrer Anwältin beantragt werden.