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Glossar — Strafrecht

CRPC: das französische Verständigungsverfahren

Die CRPC erlaubt es, ein Strafverfahren durch Anerkennung der Tat und Aushandlung der Strafe mit der Staatsanwaltschaft ohne klassischen Prozess abzuschließen. Manchmal vorteilhaft — sofern man es mit anwaltlichem Beistand angeht.

Für welche Straftaten

Die CRPC gilt für die meisten Vergehen (délits), mit Ausnahme insbesondere von Pressedelikten, fahrlässiger Tötung, politischen Delikten und bestimmten schweren Sexualdelikten. Sie kann von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen oder von der beschuldigten Person bzw. ihrer Anwältin beantragt werden.

Der zweistufige Ablauf

  1. Strafvorschlag: die Staatsanwaltschaft schlägt eine oder mehrere Strafen vor (eine vorgeschlagene Freiheitsstrafe darf drei Jahre und die Hälfte der angedrohten Strafe nicht überschreiten). Die Anwältin muss die Person beistehen und kann den Vorschlag erörtern.
  2. Bestätigung: nimmt die Person an (nach einer möglichen Bedenkzeit von zehn Tagen), prüft ein Richter in öffentlicher Sitzung die Tatsächlichkeit der Taten, ihre Einordnung und die Angemessenheit der Strafe. Er bestätigt oder lehnt ab — die Strafe ändern kann er nicht.

Vorteile und Vorsichtspunkte

  • Vorteile: schneller und diskreter als eine Strafgerichtsverhandlung, die Strafe ist im Voraus bekannt, das Prozessrisiko entfällt.
  • Vorsicht: die Anerkennung der Tat ist endgültig; die bestätigte Strafe wird ins Strafregister eingetragen; einen Vorschlag ohne Analyse anzunehmen kann nachteilig sein. Der anwaltliche Rat, ob anzunehmen oder abzulehnen ist, ist entscheidend.
  • Bei Ablehnung der Bestätigung oder des Vorschlags wird die Sache auf dem klassischen Weg (Strafgericht) weitergeführt, ohne dass die in der CRPC gemachten Aussagen verwertet werden dürfen.

Wurde Ihnen eine CRPC vorgeschlagen?

Bevor Sie eine Strafe annehmen, lassen Sie sie prüfen. Die Erstberatung ist kostenlos und hilft einzuschätzen, ob die CRPC für Sie die beste Option ist.