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Glossar — Strafrecht

Défèrement: Vorführung vor die Staatsanwaltschaft nach dem Gewahrsam

Das Défèrement ist ein entscheidender Moment: am Ende des Polizeigewahrsams wird die Person der Staatsanwaltschaft vorgeführt, die über die Folgen entscheidet. Der anwaltliche Beistand kann hier das gesamte Verfahren prägen.

Der Ablauf des Défèrement

Am Ende des Gewahrsams wird die Person — oft unter Bewachung — der Staatsanwaltschaft oder ihrem Vertreter vorgeführt, statt freigelassen zu werden. Dieser Schritt ist an strenge Fristen gebunden.

  • Die Person muss am selben Tag, an dem der Gewahrsam endet, vorgeführt werden.
  • Sie kann vor der Vorführung mit ihrer Anwältin sprechen und sie für das Weitere behalten.
  • Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft für ein Sofortverfahren oder die Vorführung vor einen Richter, kann die Person in der Zwischenzeit innerhalb einer gesetzlich begrenzten Frist festgehalten werden.

Mögliche Folgen

Am Ende des Défèrement wählt die Staatsanwaltschaft die Ausrichtung:

  • Sofortverfahren: Aburteilung vor dem Strafgericht am selben Tag oder sehr kurzfristig.
  • Eröffnung eines Untersuchungsverfahrens: Befassung eines Untersuchungsrichters (komplexe oder schwere Fälle), mit Vorführung vor den Haft- und Freiheitsrichter.
  • Ladung per Protokoll oder durch einen Beamten der Kriminalpolizei zu einer späteren Verhandlung.
  • CRPC, Alternativen zur Verfolgung oder Einstellung.

Warum die Anwältin hier entscheidend ist

Das Défèrement ist kein bloßer Verwaltungsschritt: hier wird der Verfahrensweg — und manchmal die Freiheit — entschieden. Die Anwältin kann Umstände vorbringen, die für einen weniger schweren Weg sprechen, ein mögliches Sofortverfahren vorbereiten (und eine Frist zur Vorbereitung der Verteidigung beantragen, Artikel 397-1 der Strafprozessordnung) oder gegen eine Untersuchungshaft plädieren.

Ein Angehöriger der Staatsanwaltschaft vorgeführt?

Bei Gewahrsam oder Défèrement muss sofort gehandelt werden. Rufen Sie die Kanzlei direkt an.