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Strafrecht — Polizeigewahrsam

Anwältin für Polizeigewahrsam in Metz und Luxemburg

Im französischen Polizeigewahrsam (garde à vue) sind die ersten Stunden entscheidend: was gesagt — oder verschwiegen — wird, wirkt sich auf das gesamte Verfahren aus. Sie haben das Recht auf einen Anwalt ab der ersten Stunde und das Recht zu schweigen. Meine Aufgabe ist es, schnell einzugreifen, Sie in einem vertraulichen Gespräch zu beraten und Sie bei jeder Vernehmung zu begleiten.

Wann sofort anrufen?


Im Strafrecht zählt jede Stunde. Der richtige Reflex ist, sofort bei Festnahme oder Vorladung anzurufen.

  • Sie selbst oder ein Angehöriger wurden gerade in Polizeigewahrsam genommen.
  • Sie haben eine Vorladung zur freien Anhörung erhalten, als Verdächtiger oder unterstützter Zeuge.
  • Die Polizei möchte Sie vernehmen und Sie wissen nicht, ob Sie antworten müssen.
  • Ihr minderjähriges Kind wird vernommen oder in Gewahrsam genommen.
  • Bei Ihnen zu Hause oder am Arbeitsplatz läuft eine Durchsuchung.
  • Der Gewahrsam wird verlängert und Sie wollen die Folgen verstehen (Vorführung, Sofortverfahren).

Warum die Anwesenheit des Anwalts alles verändert

Der Anwalt ist kein bloßer Zeuge: er bespricht sich vertraulich mit Ihnen vor den Vernehmungen, erhält Einsicht in die Protokolle und das ärztliche Attest und nimmt an jeder Vernehmung und Gegenüberstellung teil. Seine Anwesenheit bedingt die Verwertbarkeit vieler späterer Handlungen und schützt Ihre Rechte in einem Moment hohen Drucks.

Der Reflex: auf den Anwalt warten, ihm die Lage im vertraulichen Gespräch schildern, dann gemeinsam die Strategie für die Vernehmungen festlegen. Eine allein, unter Stress gemachte Aussage kann die gesamte Verteidigung gefährden.

Das Schweigerecht, ein vollwertiges Recht

Sie haben das Recht zu schweigen (Art. 63-1), und dieses Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Je nach Akte ist Schweigen, Antworten oder nur teilweises Antworten eine strategische Entscheidung: sie wird mit dem Anwalt getroffen, im Lichte dessen, was die Protokolle offenbaren.

Nach dem Gewahrsam: die möglichen Folgen

Am Ende der Maßnahme entscheidet die Staatsanwaltschaft: Freilassung, Einstellung, Alternative zur Verfolgung oder Anklage. Bei Anklage können Sie der Staatsanwaltschaft vorgeführt und dann zu einem Sofortverfahren, einer CRPC oder einer Untersuchung geleitet werden. Ich bereite diese Folge schon im Gewahrsam vor, damit Sie nicht überrascht werden.

Häufig gestellte Fragen


Soll ich im Gewahrsam vor Eintreffen meines Anwalts aussagen?

Nein. Sie haben das Recht zu schweigen (Art. 63-1), und dieses Schweigen darf Ihnen nicht vorgehalten werden. Die Regel: auf den Anwalt warten, ihm die Lage vertraulich schildern, dann gemeinsam die Strategie entscheiden. Eine allein, unter Stress gemachte Aussage kann die Verteidigung gefährden.

Wie lange darf ein Polizeigewahrsam dauern?

24 Stunden von Rechts wegen, einmal verlängerbar mit schriftlicher Genehmigung des Staatsanwalts (48 Stunden insgesamt). Bei komplexen Straftaten (organisierte Kriminalität, Handel, Geldwäsche) bis 96 Stunden; bis 144 Stunden bei Terrorismus. Jede Verlängerung ist zu begründen und mitzuteilen.

Kann ich meinen Anwalt wählen oder wird einer bestellt?

Sie können den Anwalt Ihrer Wahl verlangen; andernfalls wird ein Pflichtverteidiger bestellt. Sie, ein Angehöriger oder die betroffene Person können die Kanzlei für einen Einsatz in Metz und Umgebung direkt kontaktieren.

Mein minderjähriges Kind ist im Gewahrsam: ist ein Anwalt zwingend?

Ja. Bei einem Minderjährigen ist die Anwesenheit des Anwalts unerlässlich und unverzichtbar. Prozesskostenhilfe besteht von Rechts wegen. Die Kanzlei wird regelmäßig für den Gewahrsam von Minderjährigen herangezogen.

Sind Sie auch in Luxemburg tätig?

Ja. Als Mitglied der Luxemburgischen Vereinigung der Strafverteidiger (ALAP) und zugelassen bei der Kammer Luxemburg agiere ich in der Strafverteidigung auf beiden Seiten der Grenze, auch bei grenzüberschreitenden Fragen (Europäischer Haftbefehl, Rechtshilfe).

Ein Gewahrsam läuft? Rufen Sie direkt an

Für jeden Notfall (Gewahrsam, Vernehmung, Vorführung) ist das Telefon der schnellste Weg. Für andere Situationen ist das Erstgespräch kostenlos und bewertet das laufende Verfahren und die Strategie. Kanzleien in Metz (Kammer Metz) und Luxemburg-Stadt (Kammer Luxemburg).