Woche 1: die Gründe verlangen und Beweise sichern
Eine ordentliche Kündigung muss im Schreiben selbst nicht begründet werden. Der Arbeitnehmer muss die Gründe binnen eines Monats nach Zugang per Einschreiben verlangen. Der Arbeitgeber hat dann einen Monat, sie genau darzulegen; Schweigen oder vage Gründe machen die Kündigung von Rechts wegen missbräuchlich und hindern den Arbeitgeber, sie vor Gericht zu ergänzen. Dieses Schreiben will sorgfältig formuliert sein: Es legt den Streitgegenstand fest. Sammeln Sie derweil Vertrag, Gehaltsabrechnungen, Beurteilungen und Schriftverkehr, und unterschreiben Sie nichts.